Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist im deutschen Rechtsraum ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle extern verwalteten „Fonds-“Vermögen und ihre Manager geschaffen worden, das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Regelungen des bisherigen InvG sind in das KAGB übernommen worden; das InvG selbst wurde aufgehoben.
Das wesentliche Kriterium zur Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen ist die Ausgestaltung des Rückgaberechts. Bei offenen Sondervermögen können die Anleger mindestens einmal pro Jahr ihre Anteile oder Aktien zurückgeben; alle übrigen Sondervermögen gelten als geschlossene.
Die bisherigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) sind Investmentvermögen, die eine Genehmigung benötigen. Hierzu zählen inländische OGAW (offene Publikums-Investmentvermögen mit Sitz im Inland) und EU-OGAW (unterliegen dem Recht eines Staates des EWR). Alle übrigen Investmentvermögen gelten als Alternative Investmentfonds (AIF).
Die alternativen Investmentfonds umfassen:
– inländische AIF
– EU-AIF
– ausländische AIF
Das Gesetz behandelt offene und geschlossene Sondervermögen sowie Investmentgesellschaften mit variablem und fixem Kapital.
Einzelheiten sind auf Anfrage verfügbar.