Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum AIFM-Steueranpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) sind vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.
Mit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz sollen die aus dem Kapitalanlagegesetzbuch resultierenden steuerlichen Folgen geregelt werden. Dies wird nun erst nach der Wahl im September 2013 und der Wiederaufnahme der parlamentarischen Aktivitäten möglich sein. Wegen der unklaren Besteuerungsregelungen ist zu befürchten, dass Investoren bis auf Weiteres nur wenige alternative Investmentfonds nach neuem Recht in Deutschland auflegen werden.
Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode kann nur auf die Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen zurückgegriffen werden, die lediglich die Besteuerung von bestehenden Investmentfonds regeln. Für die nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches aufgelegten Alternativen Investmentfonds fehlen vorerst verbindliche Besteuerungsvorschriften.
Infolge der Verzögerung werden die Einkünfte aus Investment-AG oder -KG bis auf Weiteres, unabhängig von der Ausschüttung, auf Ebene der AG bzw. auf Ebene der Anteilseigner besteuert, was die Vorteilhaftigkeit der Anlagenformen in Frage stellt.
Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.