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Anlagerichtlinie für Träger der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung

Auf Basis einer verbindlichen Entscheidung hat der Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Anlagerichtlinie und Grundsätze für Arbeitsanweisungen der Träger der allgemeinen Rentenversicherung veröffentlicht.

Gegenstand der Anlagerichtlinie ist die verbindliche Festlegung von Grundsätzen für die Anlage und Verwaltung von Mitteln der gemeinsamen Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung.

Geltungsbereich

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage (Betriebsmittel und Rücklage), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zu der Nachhaltigkeitsrücklage.

Wenn die Nachhaltigkeitsrücklage

  1.  < 50% einer durchschnittlichen Monatsausgabe erfolgt die Verwaltung durch DRV Bund
  2.  > 50% einer durchschnittlichen Monatsausgabe erfolgt Verwaltung durch alle SVT der allgemeinen Rentenversicherung.

Weiterhin werden Grundsätze für die Anlagearten (Assetklassen),  Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung, Risikosteuerung und Organisation formuliert.

Einzelheiten sind auf Anfrage verfügbar.

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