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BaFin: Anlage zu 0% und Rentabilitätsanforderung

Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase mit Zinssätzen von 0%, teilweise negativer Verzinsung für bestimmte Einlagen bei Banken hat die BaFin zur Anforderung an den Anlagegrundsatz der Rentabilität Stellung bezogen.

Gemäß Rundschreiben 4/2011 B.3.2 a) müssen Versicherer unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Liquiditätserfordernisse sowie der Kapitalmarktlage einen nachhaltigen Ertrag erzielen. Dies gilt für den gesamten Bestand wie für jedes einzelne Finanzinstrument. Bisher waren somit Vermögenswerte, die keine Rendite erzielten, für die Anlage im gebundenen Vermögen unzulässig.

Nach Abstimmung mit dem BMF lockert die Finanzaufsicht die strenge Anforderung an die Rentabilität insofern als auch Anlagen mit Null- oder Negativverzinsung für das gebundene Vermögen in einem Umfang zulässig sind, solange dem Rentabilitätserfordernis des Portfolios insgesamt entsprochen wird. Die BaFin geht davon aus, dass es sich bei diesen Anlagen primär um Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen und Einlagen bei Kreditinstituten (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3, 7 und 18 AnlV) handelt.

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