Das Bundesversicherungsamt (BVA) weist vor dem Hintergrund der seit Ausbruch der Finanzkrise gestiegenen Ausfallrisiken alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (SVT) an, die Anlage und Verwaltung der liquiden Vermögensmittel durch eine individuelle Anlagerichtlinie zu regeln.
Dem Grundsatz der Anlagesicherheit („Anschein des Verlustausschlusses“) und dem Risikomanagement werden damit eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Anlagerichtlinie soll strategische Vorgaben festlegen, um Risiken und Fehler im Geldanlagegeschäft zu minimieren, und um rechtskonform und effektiv das Anlage-, Risiko- und Liquiditätsmanagement zu organisieren.
Daneben sollen auch „Grundsätze für die Erstellung von Dienstanweisungen für die mit dem Geldhandel und dem Zahlungsverkehr beauftragten Beschäftigten“ formuliert und umgesetzt werden.
Als Grundlage für die Erstellung einer eigenen Anlagerichtlinie können die SVT die entsprechende Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) herangezogen werden.
Das BVA beabsichtigt, ab 2014 schwerpunktmäßig die Anlagerichtlinien der bundesunmittelbaren SVT zu prüfen.
Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Durchführung sind auf Anfrage verfügbar.