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Europäische Staatsanleihen – Duldungsregelung läuft Ende 2013 aus

Für die Einstufung der Sicherheit von Anleihen und Darlehen an Staaten der Europäischen Union, deren Regionalregierungen oder örtliche Gebietskörperschaften gelten von Anfang 2014 an grundsätzlich wieder die üblichen Anforderungen des Rundschreibens 4/2011 (VA)[1].

Danach können derartige Anlagen als Teil der 5% High Yield-Quote im gebundenen Vermögen verbleiben, sofern die Qualität mindestens einem Rating von B-/B3 entspricht. Bei schlechter eingeschätzten Instrumenten („default“) ist immer eine ausreichende Garantie Dritter erforderlich (z.B. Europäischer Stabilisierungsmechanismus, o.ä.).

Eine regelmäßige Überprüfung der Bonität der Anlagen im Rahmen der internen Risikomanagement- und Kontrollprozesse ist weiterhin erforderlich.

 


[1] R 4/2011 B.3.1.c.

 

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