Home

Versorgungswerke: Landesaufsichten führen Meldepflicht für Aktiv- und Passivwerte der Bilanz ein

Die jährlich mit dem Jahresabschluss und dem Prüfungsbericht zu erstellende Meldung ist an Hand der so bezeichneten Nachweisung 671 der BaFin vorzunehmen und umfasst für alle Vermögenswerte die Zusammenstellung nach Anlagekategorien gemäß AnlV sowie die Angabe der Buch- und Zeitwerte, der unsaldierten stillen Reserven und Lasten je Kategorie zum 31.12. jeden Jahres.

Zusätzlich sind gemäß Formblatt folgende Angaben zu ermitteln:
(a)    Strukturierte Produkte (R 3/99)
(b)    Anlagen, über die Rohstoffrisiken eingegangen werden
(c)    Hedgefonds und an Hedgefonds gebundene Anlagen (R 7/2004)
(d)    Betrag der zu bedeckenden versicherungstechnischen Passiva
(e)    Ermittlung des Betrags der Ãœber- oder Unterdeckung

Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.

nach oben